Zum Parteiausschluss von Wolfgang Clement
Zum Parteiausschluss von Wolfgang Clement
In der öffentlichen Berichterstattung zum Fall Wolfgang Clement ist einiges durcheinander geraten, sowohl die Begriffe als auch die Tatsachen.
Auseinander zu halten sind schon die Begriffe Parteidisziplin und Fraktionszwang und die Frage der Sanktionierung bei Verstößen (vgl. dazu Helmut Kramer, Fraktionsbindungen in den deutschen Volksvertretungen 1819 – 1849, Berlin 1968).
Beide Formen des Gruppenzwanges hat es in der deutschen Verfassungsgeschichte von Anbeginn gegeben. Unbestritten ist dabei, daß der sog. Fraktionszwang niemals zum Verlust des Abgeordnetenmandats führen kann (heute festgeschrieben in § 38 Grundgesetz), so vielen indirekten Sanktionen ein dissentierender Abgeordneter auch ausgesetzt ist. Anders steht es mit der Durchsetzung der Parteidisziplin. Die deutsche Parteiengeschichte ist voll von Ausschlüssen aus einer Partei und Fraktion wegen Verletzung der Gruppensolidarität. Auch davon hat die Geschichte viele Beispiele fragwürdiger Disziplinierungen, verbunden auch mit Parteiausschlüssen, geliefert.
Mit Gewissensfreiheit und dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit hat der Fall Clement aber nicht das Geringste zu tun. Niemand hat den Parteiausschluss Clements wegen dessen unbeirrtem Festhalten an der Agenda 2010-Politik gefordert, mag ein Parteiausschluss Clements auch von seinen Gegnern begrüßt worden sein. Schon gar nicht darf der Fall Clement zu einem Richtungsstreit der SPD umgedeutet werden, so gern Clement und seine Anhänger sich diesen Schuh auch anziehen möchten.
Entgegen der suggestiven Darstellung mancher Medien geht es in dem Parteiordnungsverfahren allein um den Aufruf Clements zu einem Wahlboykott, nicht um den wirtschafts- und sozialpolitischen Kurs der SPD, auch nicht um die Energiepolitik.
Dass das Mitglied einer Partei seine Vereinigung nicht durch einen Aufruf sie nicht zu wählen, schädigen darf, ist ein bislang in allen Parteien anerkannter Grundsatz, dessen Verletzung etwa in früheren nordrhein-westfälischen Landtagswahlen auch nicht hingenommen hätte.
Wolfgang Clement will sich auch für die Zukunft „nicht festlegen, wann wie und wo ich zukünftig meine Meinung äußern werde“. Das bezieht sich ersichtlich auch auf einen Aufruf zu einem Wahlboykott. Das Recht dazu vorbehalten will er sich auch für den Fall, daß die Partei einen seinen energiepolitischen Vorstellungen entgegenstehenden Kurs verfolgen sollte. Das grenzt über ein schwer parteischädigendes Verhalten hinaus an Erpressung. Es handelt sich um die verbal- brachiale Gewalt eines Mächtigen, der meint über allen einfachen Parteimitgliedern zu stehen und sich deshalb alles erlauben zu können.
Könnte Clement einen endgültigen Parteiausschluss heute noch abwenden, wenn er die Art seines Eingreifens in den hessischen Wahlkampf ohne wenn und aber bedauert und die Unterlassung künftiger Aufrufe zu einem Wahlboykott verbindlich zusagt? Dazu müßte man den durch Clement im hessischen Wahlkampf angerichteten irreparablen Schaden und den mit seinem jetzigen fortgesetzt provokatorischem Auftreten angerichteten Schaden vollständig ignorieren. Einen Bonus für parteischädigende Spitzenpolitiker darf es nicht geben.
Ein Erfolg der Berufung Clements gegen den Parteiausschluss ist nur unter Verletzung des auch in Parteiordnungsverfahren geltenden Gleichheitsgrundsatzes denkbar. Ein entsprechender Abschluß des Berufungsverfahrens würde vor keinem Gericht und auch nicht vor dem Bundesverfassungsgericht stand halten. Würden die Parteispitzen sich aber schon jetzt vorbehaltlos zu dem Grundsatz auf Gleichbehandlung aller Parteimitglieder bekennen, wäre dem verheerenden, von Wolfgang Clement mit irreführenden Erklärungen zu den vermeintlichen Gründen seines Parteiausschlusses geschürten Streit um die inhaltliche Konzeption der SPD der Boden entzogen.
Große Teile der deutschen Presse versuchen, durch eine irreführende Berichterstattung und suggestive Fragestellungen den Fall Clement auf ein falsches Gleis zu lenken.
Dem wird durch einen im folgenden abgedruckten Leserbrief und ein Schreiben an die Redaktion der Süddeutschen Zeitung entgegengetreten.
Helmut Kramer
Anmerkung:
Den Nagel auf dem Kopf trifft der inzwischen erschienene Kommentar von Heribert Prantl.
---------------------------------------------------------------------
Leserbrief zu Parteiausschluss Clement
Leserbrief zum Parteiausschluss von Wolfgang Clement
Darf man, wie es dies Susanne Höll (SZ Nr. 178 v. 1.8.2008) wohl mit Recht als Motiv mancher Wünsche nach einem Parteiausschluss Clements vermutet, einen Parteiausschluss mit dessen Eintreten für die Agenda-Politik rechtfertigen, so sehr Clement damit auch zu dem Mitgliederschwund der SPD beigetragen hat? Nein, das wäre ebenso ein Verstoß gegen die Prinzipien von Meinungsfreiheit und Toleranz wie auch gegen den Grundsatz der Gewissensfreiheit des Abgeordneten.
Auf eine Irreführung würde es jedoch hinauslaufen, der SPD-Landesschiedskommission einen derartigen Fehler vorzuwerfen. Die Kommission hat den Parteiausschluss Wolfgang Clements allein mit seinem Aufruf begründet, im hessischen Wahlkampf die SPD nicht zu wählen.
Allerdings sind in der deutschen Parteiengeschichte Fraktionszwang und Parteidisziplin oft genug missbraucht worden, um Parteigenossen bei wichtigen parlamentarischen Entscheidungen an einer Gewissensentscheidung zu hindern. Das bedrückendste Beispiel hat die SPD geliefert, als sie am 4. August 1914 die Fraktionsminderheit im Reichstag zwang, für die Bewilligung von Kriegskrediten zu stimmen – und damit die Mitverantwortung an dem vierjährigen Morden von 1914 bis 1918 und, mit dem Rausschmiss der im Dezember 1915 zur Kriegsverlängerung nicht mehr bereiten pazifistischen Rebellen die Schuld an der dauerhaften Spaltung der Linken auf sich lud. Von der Panzerkreuzeraffäre im Reichstag des Jahres 1927 bis zu den Afghanistan-Einsätzen ging es den Fraktionsmehrheiten und der Parteileitung in vielen Fällen des Fraktionszwanges um die Durchsetzung von Positionen, die auf Rüstung und andere umstrittene Wirtschaftsförderungsmaßnahmen hinausliefen, ein wunder Punkt nicht nur bei der SPD. Leider dienen Fraktionszwang und Parteidisziplin den Parteispitzen noch heute dazu, Abgeordnete zu gängeln.
Im Unterschied zu solchen inhaltlichen Meinungsverschiedenheiten kann keine Partei es dulden, dass ein Mitglied zu einem Wahlboykott aufruft. Eben dies hat Wolfgang Clement getan und sich auch für die Zukunft jede Art von Kritik einschließlich eines solchen parteischädigenden Verhaltens vorbehalten.
Entgegen der Ansicht von Susanne Höll war die Entscheidung der Schiedskommission weder „dumm“ noch „unangemessen“, sondern die zwingende Rechtsfolge aus dem Verhalten des Ausgeschlossenen. Seine Tätigkeit als Lobbyist der Stromwirtschaft hat keinerlei Rolle gespielt. Maßgeblich war allein der in der deutschen Parteiengeschichte seit jeher geltende und mit dem Interesse einer jeden Partei übereinstimmende Rechtsstandpunkt, wonach man seiner Partei nicht durch Wahlboykott in den Rücken fallen darf. Oder hätte die Schiedskommission im Sinne eines „zweierlei Maß“ ausgerechnet in dem eklatanten Fall deshalb ein Auge zudrücken sollen, weil es um einen Mächtigen geht, der sich die Möglichkeit, seinen energiepolitischen Standpunkt mit allen Mitteln, auch mit dem Mittel der Drohung nicht nehmen lassen will.
Dr. Helmut Kramer,
Richter am OLG a.D.
06.08.2008 8:24 Uhr | |
| |
Clement und die SPDNarziss und Goldmund | |
|
|
|
<iframe src="http://adserv.quality-channel.de/RealMedia/ads/Creatives/qc/SZ32X316XCA/SZ32X316XCA_02.html" border="0" marginwidth="0" topmargin="0" leftmargin="0" marginheight="0" hspace="0" vspace="0" valign="top" frameborder="0" height="250" scrolling="no" width="300"></iframe> | ||
|
|
|
Es war einmal ein kluger, aber selbstverliebter ehemaliger Bundeswirtschaftsminister der SPD, dem die Politik seiner Partei gar nicht mehr passte; er fand dort sich, seine Verdienste und seinen Sachverstand nicht mehr ausreichend gewürdigt. 26 Jahre lang war er Sozialdemokrat gewesen, "Superminister" gar war er respektvoll genannt worden. Noch heute gilt er als der beste Wirtschaftsminister, den die Bundesrepublik nach Ludwig Erhard hatte. Der Mann hieß, auch wenn die narzisstischen Eigenschaften an diesen gemahnen, nicht Clement, sondern Karl Schiller und war zuletzt Minister im Kabinett von Willy Brandt gewesen: Er trat, bevor er dann für die CDU zu werben begann, aus der SPD aus. Ein paar Jahre später klopfte er wieder an - und Brandt nahm ihn wieder in die Partei auf, als einen schon gealterten verlorenen Sohn. Es wäre Erleichterung und Entlastung für die SPD, wenn auch Wolfgang Clement es so halten würde. Viele FreiheitenAls Nichtmehrmitglied hätte er alle Freiheiten, über die SPD, ihre Politik und Führung alle erdenklichen Bösartigkeiten zu sagen; er könnte sich offiziell zum Wahlhelfer der Union oder von sonst wem machen. Aber die Eskapaden Clements wären dann keine mehr und seine Ansichten nur noch halb so interessant, die Schlagzeilen würden kleiner und spärlicher; sie wären als Nahrung für ein hungriges Ego ungenügend. Ein alternder politischer Narziss nährt sich von der Illoyalität; er genießt den Bruch der Solidarität als vermeintlichen Ausdruck seiner Unabhängigkeit. Das funktioniert deswegen, weil Medien so funktionieren, wie sie funktionieren. Der Fall Clement, der ein Fall Clements im Wortsinn ist, ist halt ein gefundenes Fressen in nachrichtenarmer Zeit. | ||||
Man kann einem älteren Herrn Respekt zollen, wenn er kämpft weil er sich als Symbol einer bestimmten politischen Ausrichtung seiner Partei sieht, der er zu Gewicht verhelfen will - und er deshalb auf Teufel komm raus in der Partei bleiben will. Aber Clements Selbst-Apotheose diskreditiert die Agenda, die er verteidigen möchte; und sie macht eine atomfreundliche Politik für die meisten Genossen noch suspekter, als sie es ihnen schon ist. Das Gericht muss unabhängig seinDie Agenda-Politik Clements und seine jetzige Tätigkeit als Atomlobbyist sind Begleitmusik des gegen ihn laufenden Parteiordnungsverfahrens; Clement-Gegner spielen diese Musik gerne. Der einzige juristisch relevante Kern des Verfahrens ist aber der Aufruf Clements vor der hessischen Landtagswahl, nicht SPD zu wählen. Das ist der Punkt, um den allein es beim Schiedsgericht gehen darf. Dieses Gericht muss so unabhängig sein, alle Konnotationen auszublenden, es muss eine Art Verfassungsgericht der SPD sein. Bei einem verdienten Mann wie Clement sollte das SPD-Schiedsgericht den Aufruf zur Nichtwahl der Partei als einmalige Entgleisung bewerten, mit einem Rüffel abtun und zur Tagesordnung übergehen - wenn, ja wenn Clement nicht auf Wiederholung bestünde. Er betrachtet seinen Aufruf zur Nichtwahl der SPD als Großtat und kündigt Wiederholung an. Dies zu akzeptieren, wäre nicht Ausdruck von Großzügigkeit, sondern von Liederlichkeit einer Partei. "Parteischädigendes Verhalten" ist laut Gesetz in allen Parteien Ausschlussgrund. Gleichwohl sind Ausschlüsse Mist, weil eine große Partei viel aushalten kann und muss. Mit Clements Beharren auf Wiederholung - wohlgemerkt, erst damit! - schließt er sich aber selber aus. Clement sollte also eine Spur Einsicht zeigen. Clement will Politik machenSicherlich: Rechthaberei gehört zur Politik. Unerträgliche Rechthaberei gehört zur Spitzenpolitik; sie ist Kennzeichen der meisten politischen Memoiren. Clement aber schreibt nicht Erinnerungen, sondern will Politik machen. Bei ihm addieren sich dabei unangenehme Eigenschaften dreier Altersgruppen: Die Präpotenz von vielen jungen und der Starrsinn von vielen alten Politikern vereint sich mit der Besserwisserei der Aktivitas. Das führt bei ihm dazu, seinen Fehler für ein Ruhmesblatt zu halten. |
| ||||||||||||||
| Zweitkarrieren von SPD-Granden Genossen und ihre Nebenverdienste |
| ||||||||||||
| ||||||||||||||
|
|
|
|
|
| |||||||||
| ||||||||||||||
| ||||||||||||||
Bei Leuten wie Clement wünschte man sich, es gäbe so etwas wie den Senat im alten Rom: eine Institution, in der ehemalige Amtsträger - in einer Art vorgezogenem Walhall - Betätigung, Befriedigung und Auslauf finden; ein Gremium, das dem Rat zur Verfügung stellt, der ihn haben will. Freilich: Es gibt etliche Altpolitiker, die auch ohne eine solche Einrichtung gut zurechtkommen. Da gibt es den alten Hans-Jochen Vogel, ehrengeachtet und vielgefragt nicht trotz, sondern wegen seiner Loyalität. Er ist Beispiel dafür, wie man mit 82 Jahren noch Parteisoldat sein kann, auch wenn man nicht mehr marschiert. Da gibt es Heiner Geißler, 78, Ex-Generalsekretär der CDU, der sich von seiner Partei abgenabelt hat, eigenständige Positionen vertritt, aber darauf beharrt, dass diese zu den CDU-Grundpositionen gehören; frühere Gegner verehren ihn als Goldmund. Doch auch im schärfsten Geißler-Interview wird man nicht den Hauch eines Aufrufs zur Wahl einer anderen Partei finden. Oder Egon Bahr, 86, der im Willy-Brandt-Haus sitzt und seine exorbitante Erfahrung der SPD-Führung zur Verfügung stellt, wenn diese sie haben will. Vielleicht ist Wolfgang Clement, 68, für diese Art von Weisheit noch nicht alt genug. Man wünscht ihm, dass er dieses Alter schnell erreicht. |









