Startseite

Laudatio von Ingo Müller

Deutschen Richtertypen den Spiegel vorhalten

Würdigung Helmut Kramers zu Verleihung des Hans-Litten-Preises der VDJ am 26. November 1994 in Hamburg

Von Ingo Müller

Helmut Kramer wurde am 30. März 1930 in Helmstedt geboren. Um Rechenvorgänge abzukürzen: er wird im kommenden Frühjahr pensioniert, er ist genau 3 Tage älter als der Bundeskanzler und könnte daher mit gleichem Recht die „Gnade der späten Geburt" für sich in Anspruch nehmen.

Nach dem Abitur im April 1949 studierte er zunächst Geschichte und Kunstgeschichte in Göttingen, danach Rechtswissenschaften in Freiburg. Dort wurde er zum ersten Mal mit den Rechtslehren des Dritten Reiches konfrontiert - wie hätte es damals auch anders sein können -, und sogar mit ihrer Crème: Erik Wolf, Adolf Schönke, Hans Gerber, Hans Grewe und vor allem mit seinem späteren Doktorvater Ernst-Rudolf Huber („Die Verfassung des Großdeutschen Reiches"), der sich inzwischen ganz auf Wirtschaftsrecht und Rechtsgeschichte verlegt hatte. Bei ihm lieferte Helmut Kramer - allerdings erst einige Jahre später - seine Doktordissertation über die Anfänge des Fraktionszwanges ab, eine Studie über die Parlamente der Vormärzzeit bis zur Paulskirche.

Nach Bestehen der großen juristischen Staatsprüfung begann er 1962 als Gerichtsassessor in der niedersächsischen Justiz, wurde zwischendurch als Staatsanwalt beschäftigt und war schon im Jahr 1965 zur Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig abgeordnet.

Dort war er u.a. mit Dingen betraut, die für andere nur lästige Routineangelegenheiten waren, zum Beispiel die Bearbeitung der Ansprüche von Opfern der Justiz. Deren Anträge wurden in der Regel mit der gleichen Verwaltungsroutine bearbeitet wie zwanzig Jahre vorher ihre Verfolgung. Da die einschlägigen Vorschriften bei der Frage der Verfolgungsgründe teils auf die Motive der Verfolger eingingen, die Entschädigungsbehörde also deren Gedankengänge nachzuvollziehen hatte, ist nicht verwunderlich, daß sie allzu oft auch aus deren Geist heraus urteilte.

Von Jeanette Lander stammt die These, Auschwitz sei erst möglich geworden durch das, worauf sich das deutsche Berufsbeamtentum so viel zugute hält: „das gehorsame Einhalten von Zuständigkeitsgrenzen, das ordnungsgemäße und exakte Ableisten von Dienstaufgaben innerhalb eines vorgegebenen Bereiches, ohne die Frage zu stellen nach Ursprung, Ziel und Sinn der Aufgabe."

Nichts anderes erwartete man von Gerichtsassessor Kramer bei der Erledigung des Falles Erna Wazinski, der der Justiz schon längst lästig geworden war. Der Friede, den die Bundesregierung bald nach ihrer Gründung mit den Nazis geschlossen hatte, war nämlich nur auf Kosten der Opfer möglich gewesen, und die Überlebenden von ihnen betrachtete man als Störenfriede, lästige Mahner, sozusagen als die Querulanten der Vergangenheitsbewältigung. Je weniger man den Tätern vorzuwerfen hatte, desto unberechtigter mußten doch die Klagen der Opfer sein.

So wollte die Mutter der mit 19 Jahren hingerichteten Erna Wazinski partout nicht einsehen, daß ihrer Tochter Recht geschehen sei. Erna Wazinski hatte sich aus dem Bombenschutt einige nützliche Gegenstände herausgeklaubt, darunter ein Kleid und etwas Schmuck. Dafür war das junge Mädchen 1944 vom Sondergericht Braunschweig als „Volksschädling" zum Tode verurteilt und im Wolfenbütteler Gefängnis hingerichtet worden.

Ernas Mutter bemühte sich um eine Rehabilitation ihrer Tochter. Nach einer Odyssee bei sich für unzuständig erklärenden Behörden wählte sie schließlich den Weg einer Amtshaftungsklage. Angeblich war jedoch die Strafkammer zuständig und diese erklärte dann in einer skandalösen Entscheidung das Sondergerichtsurteil für rechtsstaatlich in jeder Beziehung einwandfrei, „den Umständen nach sogar zwingend geboten." Der Gerichtsassessor Kramer hatte, zum großen Unwillen seiner Kollegen, mit dem Vorschlag votiert, der Mutter eine Entschädigung zu zahlen. Daß die an einem solchen Todesurteil beteiligten Richter aus ihrer „positivistischen Erziehung" heraus doch nur die „damals geltenden Gesetze befolgt hätten" - und in Braunschweig unbehelligt weiter amtierten - wollte ihm nicht in den Kopf.

Besonders stutzig machte ihn - welche Konstellation! - die ganz andersartige Behandlung des gleichzeitig (1965) im Nebenzimmer bearbeiteten Grenzschützenfalles (heute spricht man von „Mauerschützen"). Dem betreffenden Volkspolizisten, der auf Befehl seines Vorgesetzten geschossen hatte, nützte die Berufung auf den Befehl und die von ihm als Nichtjuristen für verbindlich angesehenen DDR-Normen nichts. Diese Konfrontation mit einem beliebigen, genauer: politisch zweckdienlichen Umgang mit der juristischen Methode wird von Helmut Kramer nachträglich als eine für sein berufliches Selbstverständnis folgenreiche „Fortbildungsmaßnahme" bezeichnet, wirksamer vielleicht als sein gesamtes Studium. Ähnliches gilt auch für seine Berührung mit den berüchtigten Kommunistenprozessen, die in Braunschweig überwiegend mit dem Vorwurf „Eingehung landesverräterischer Beziehungen" betrieben wurden. Diese Prozesse wurden, wenn nicht vor den berüchtigten §-74a-GVG-Kammern der Landgerichte, vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts verhandelt unter dem Vorsitz des Senatspräsidenten Meyer-Branecke, vormals Leiter der gnadenlosen Gnadenabteilung im Oberkommando des Heeres.

Nun, Helmut Kramer wurde zwar 1966 Staatsanwalt, 1967 Landgerichtsrat, 1972 Vorsitzender Richter am Landesgericht und nach zwei Jahren an das Ministerium als Vorsitzender einer Kammer für Handelssachen abgeordnet, aber für das „gehorsame Einhalten von Zuständigkeitsgrenzen" oder die beflissene Beachtung des Juristenabkommens, ohne die Frage nach Ursprung, Ziel und Sinn der Aufgabe zu stellen, hatte er bereits zu viel über die Entwicklung der Justiz im Dritten Reich und der frühen Bundesrepublik nachgedacht. 1972 trat er aus dem Richterbund aus und gründete mit drei Kollegen die niedersächsische Fachgruppe Richter und Staatsanwälte in der ÖTV und seitdem ist er Mitherausgeber der Zeitschrift „ÖTV in der Rechtspflege". Hinter dem langweiligen und nichtssagenden Namen verbirgt sich die wohl lebhafteste Juristenzeitschrift der Bundesrepublik und vielleicht die einzige, die man mit Vergnügen liest.

1977 heiratete er in zweiter Ehe die junge engagierte Rechtsanwältin Barbara Kriege, die bis heute einen nur schwer einschätzbaren Einfluß auf sein politisches Engagement hat.

1975 ließ Helmut Kramer sich von dem zum Präsidenten des Braunschweiger Oberlandesgerichts berufenen Rudolf Wassermann überreden, eine Referententätigkeit beim OLG zu übernehmen. Das ohnehin nicht sehr gute Einvernehmen zwischen den beiden wurde abrupt beendet durch die „Puvogel-Affäre". An den Namen des ehemaligen niedersächsischen Justizministers würde man sich heute wohl nicht mehr erinnern, wäre da nicht diese Geschichte.

Der biedere, 1976 von Ernst Albrecht zum Justizminister berufene Provinzanwalt war 1937 mit einer Arbeit zum Doktor jur. promoviert worden, in der es unter anderem hieß: „Nur ein rassisch wertvoller Mensch hat innerhalb der Gemeinschaft eine Daseinsberechtigung. Ein wegen seiner Minderwertigkeit für die Gemeinschaft nutzloser, ja schädlicher Mensch ist dagegen auszuschalten ..., auszumerzen." Die Sache wurde 1978 ruchbar, und als der Minister, statt sich zu distanzieren, noch auf seine damaligen Thesen beharrte, ergriff Helmut Kramer die Initiative. Er schickte Textauszüge - wohlgemerkt unkommentiert - an einige Richterkollegen. Puvogel trat schließlich zurück. Auf Weisung des Ministerpräsidenten, der vorübergehend das Justizressort mitverwaltete, leitete der Braunschweiger Oberlandesgerichtspräsident ein förmliches Disziplinarverfahren gegen Kramer ein, weil dieser „seine Pflicht zu achtungswürdigem Verhalten gegenüber einem Dienstvorgesetzten verletzt" habe. Das Verfahren führte zwar zu keiner förmlichen Disziplinarstrafe. In dem Einstellungsbescheid wurde eine Dienstpflichtverletzung jedoch ausdrücklich festgestellt. Der so gemaßregelte Helmut Kramer wurde in einen Zivilsenat versetzt, bis er 1984 eine fünf Jahre dauernde Vertretungsprofessur an der Universität übernahm.

Hier lehrte er neben Zivilrecht vor allem juristische Zeitgeschichte und entwickelte sich zu einem der profiliertesten Experten und Autoren zur NS-Justiz. Schon 1980 hatte er die Aufsehen erregende Veranstaltungsreihe „Braunschweig unterm Hakenkreuz" organisiert, deren 1980 erschienene Dokumentation eine der ersten lokalhistorischen Studien zur NS-Zeit ist und, obwohl es mittlerweile in vielen Städten ähnliches (aber noch immer nicht zur Justizgeschichte) gibt, bis heute eine der besten. Im Mittelpunkt der Dokumentation steht der Fall der jungen Erna Wazinski, und 1991 gelang es, dank Helmut Kramers Engagement, sie endlich in einem Wiederaufnahmeverfahren trotz andauernder Widerstände zu rehabilitieren.

Der Hartnäckigkeit Helmut Kramers und den an seiner Seite stehenden Kolleginnen und Kollegen der gewerkschaftlich organisierten Richterschaft ist es zu verdanken, daß - erstmals 1983 - das Thema nationalsozialistische Justiz auf die Tagesordnung der Deutschen Richterakademie gesetzt wurde.

1984 enthüllte Kramer in einem Aufsatz in der Kritischen Justiz eines der bestgehüteten Geheimnisse der bundesdeutschen Justiz.

Ausgangspunkt war die Beteiligung der Justiz an der massenhaften Ermordung Behinderter im Dritten Reich. Am 23./24.April 1941 hatte in Ber-lin im heutigen Abgeordnetenhaus unter Leitung des als Justizminister amtierenden Staatssekretärs Schlegelberger die hochkarätigste Juristenversammlung des Dritten Reiches stattgefunden, in der u.a. sämtliche 34 Oberlandesgerichtspräsidenten und alle 34 Generalstaatsanwälte eingeschworen wurden, die Mordaktion abzuschirmen, z. B. Strafanzeigen nicht zu bearbeiten, sondern an das Reichsjustizministerium zu schicken. Der Frankfurter Generalstaatsanwalt Fritz Bauer hatte Anfang der sechziger Jahre ein Ermittlungs- und Voruntersuchungsverfahren gegen die Teilnehmer eingeleitet. Nach seinem plötzlichen Tod wurde das Verfahren 1970 klammheimlich eingestellt. In Kramers Veröffentlichung fand der deutsche Botschafter in Budapest, Dr. Ernst Jung, seinen Vater, einen der Konferenzteilnehmer und in seinem Schreiben schwer belasteten NS-Generalstaatsanwalt von Berlin, nicht richtig gewürdigt. Er warf Kramer in einem Rundschreiben vor, bewußt Tatsachen unterdrückt und die Wahrheit verfälscht zu haben, und er erstattete sogar Disziplinaranzeige. Das Verleumdungsverfahren gegen Jung zog sich sechs Jahre hin. Zwar klagte die Staatsanwaltschaft Bonn den Botschafter vor dem Schöffengericht an - ein Lichtblick in der Aufarbeitungsgeschichte. Dann aber wurde dem zuständigen Staatsanwalt der Fall entzogen. Aus außen- oder innenpolitischen Rücksichtsmaßnahmen verschwanden die 15 Akten-bände des von Fritz Bauer geführten Ermittlungsverfahrens auf dem 50 m langen Weg von der Staatsanwaltschaft Bonn zum Gerichtsgebäude; erst Jahre später tauch-ten sie in einem Postpaket an die Justizbehörden ohne Absender wieder auf. Das Verfahren endete, wie kaum anders zu erwarten, mit der Einstellung.

Um ein Zeichen gegen den drohenden atomaren Holocaust zu setzen, beteiligte sich Helmut Kramer im Januar 1987 an der Richterblockade in Mutlangen. Jahre später legte er in einem Interview seine Motive dafür offen: „Ich stand damals vor der rage, soll ich aus persönlicher Sorge von einer Beteiligung absehen? Da hat für mich der Gedanke den Ausschlag gegeben: Hauptursache für das Versagen der Juristen damals war ihre Anpassung, dieses ständige Lavieren und Überlegen: Nützt mir das, schadet es meinem Fortkommen? Und weil ich das wußte, stand für mich fest: Wenn du dich da heraus hältst, dann hast du aus den ganzen Jahren der intensiven Beschäftigung mit der NS-Justiz und ihren Ursachen nichts gelernt." 1990 verurteilte ihn der Richter Offenloch dafür zu 20 Tagessätzen à 100,- DM in Abwesenheit. Nachdem nach dem Stand der Rechtsprechung um einen Freispruch in der Rechtsmittelinstanz nicht herum zu kommen war, stahl sich die baden-württembergische Justiz mittels Verfahrenseinstellung aus der Verantwortung.

1990 wurde in dem ehemaligen Hinrichtungsgebäude der Justizvollzugsanstalt Wolfenbüttel, in der auch Erna Wazinski ermordet wurde, eine Gedenk- und Dokumentationsstätte eröffnet. Hier waren von 1937 bis März 1945 mindestens 750 Menschen mit dem Fallbeil hingerichtet worden, unter ihnen zahlreiche „Nacht- und Nebel"-Gefangene, Frauen und Männer aus dem französischen und belgischen Widerstand. Bei der Eröffnungsveranstaltung, es war kurz vor den Landtagswahlen, setzte sich Kommunal- und Ministerialbürokratie in Positur. Justizminister Remmers selbst hielt die Festansprache. Wenige Jahre zuvor hatte er noch auf den Abriß des Gebäudes beharrt. Lediglich ein ehemaliger Häftling aus Belgien erwähnte den Mann, ohne dessen zähes Engagement es die Gedenkstätte nicht gäbe: Helmut Kramer.

Seit 1991 ist Helmut Kramer am niedersächsischen Justizministerium mit der Aufarbeitung der deutschen Justizgeschichte des Landes beschäftigt. Er wird da noch eine Menge zu tun haben, zumal die NS-Justiz sich nicht isoliert von der Nachkriegsgeschichte behandeln läßt.

Obwohl keiner für die Arbeit geeigneter wäre, ist nicht gänzlich auszuschließen, daß er sich dabei etwas verzettelt. Das ist wörtlich zu nehmen, denn die Bedeutung dieses Begriffes kann nur ermessen, wer einmal einen Blick in Helmut Kramers Arbeitszimmer werfen konnte. Wie andere Juristen ihre Leitsatzkarteien pflegen, führt er seine legendäre Postleitzahlenkartei, in der er die Nazi-Juristen mit ihrem aktuellen Wohnsitz sortiert hat. Nazi-Juristen ist ihm dabei nur ein Kürzel. Denn überzeugte Nationalsozialisten gab es unter den Juristen nur wenige.

Da war zum einen der Typus des jeder Selbstreflexion abholden Deutschnationalen, der die Nazis zu instrumentalisieren suchte (nicht sie ihn) und in ihrem Windschatten seine verklemmten Vorurteile auslebte und Verbrechen beging und sich hinterher noch als verfolgte Unschuld darstellte. Diese waren die eigentlichen Sieger der Geschichte, denn die Nazis hatten ihnen die verhaßten Kommunisten, Sozialdemokraten und Intellektuellen vom Hals geschafft und die Weltkriegsalliierten schließlich die Nazis. Dieser gerade in unserem Berufsstand verbreitete Typus, diese Weinkauffs, Drehers, Eberhard Schmidts, Filbingers, Maunz' und Schwingens waren in den fünfziger Jahren für das wissenschaftliche und Justizklima bestimmend, sie prägten die herrschende Meinung, und ihre Nachlaßverwalter, die Krieles, Scholz', Wassermanns und C. F. Schroeders sind heute auf dem besten Weg dazu, zumindest dominieren sie inzwischen die Debatte um die Aufarbeitung der DDR-Ver-gangenheit.

Die anderen waren ebenfalls keine Nazis, sondern - nach der treffenden Beobachtung von Richard Schmid - äußerlich politisch farblose, gefügige, oft ehrgeizige Beamte, wie sie in den Dienstzeugnissen noch heute als überdurchschnittlich begabt und tüchtig bezeichnet zu werden pflegen. Und gerade in diesem Umstand, der sie uns heutigen Juristen viel ähnlicher erscheinen läßt als etwa Freisler, sieht Helmut Kramer die Notwendigkeit, die Forschungsergebnisse zur NS-Justiz verstärkt in die Juristenausbildung und Richterfortbildung einzubringen. Auf welche Weise das geschehen kann, dafür gibt er selbst ein Beispiel, nämlich durch die von ihm geplanten und geleiteten Tagungen zur NS-Justiz der Deutschen Richterakademie und durch Seminare für die Referendare.

Wie alle, die Zivilcourage zeigen und führenden Leuten und Mitläufern den Spiegel vorhalten, provoziert Helmut Kramer bisweilen cholerische Reaktionen bei manchen von ihnen.

Zum Glück haben die heute nicht mehr die Konsequenzen wie vor sechzig Jahren. Wie kein anderer Name hat der Hans Littens bei Adolf Hitler die berüchtigten Wutanfälle ausgelöst, die so heftig und unkontrolliert waren, daß sich im Volk hartnäckig die Überzeugung hielt, er beiße bei diesen Gelegenheiten regelmäßig in den Teppich. Sogar den Kronprinzen, den Sohn des letzten Hohenzollern-Kaisers, soll er angeblafft haben: „Wer sich für Litten verwendet, der fliegt ins Lager, auch Sie!"

Und wie alle, die unbeirrt für die Schwachen streiten, hat man versucht, Helmut Kramer zum Querulanten abzustempeln. Dieser Vorwurf ist auch Hans Litten nicht erspart geblieben, als er Augenzeuge des Blut-Mai 1929, bei dem über neun Tote und über hundert Verletzte zu beklagen waren - Anzeige gegen den Berliner Polizeipräsidenten Zörgiebel wegen Anstiftung zum Mord erstattete, weil er die Anweisung gegeben hatte, auf die Demonstranten scharf zu schießen.

Ob er nun Hitler im Eden-Palast-Prozeß 1931 in die Enge trieb oder wegen seines Engagements im Felsenecke-Prozeß als Verteidiger ausgeschlossen wurde, Litten verfolgte seine Sache mit der ruhigen Beharrlichkeit und Unnachgiebigkeit, die seine etablierten Kollegen die Nase über ihn rümpfen ließ. Allein sein väterlicher Freund Rudolf Olden hat ihn damals richtig gewürdigt und uneingeschränkt gilt auch für Helmut Kramer, was Olden über Hans Litten schrieb:

„... ein franziskanischer Mensch, und da er einmal in die Juristerei verschlagen war, so stand er fürs Recht, unnachsichtig, nicht für billigen Vergleich, nicht für Kompromisse. Das Recht ist immer die Sache der Schwachen; die Starken brauchen kein Recht, und nur zu sehr sind sie geneigt, da sie ja die Macht haben, ohne Recht auszukommen."

Olden fuhr fort, er glaubte nicht, daß man bis heute - das war 1940 - verstanden habe, was der Opfergang Hans Littens für die Juristen bedeutet, daß unser Beruf mehr sein müsse als „eine bestimmte Methode logischer Argumentation und ein Gewerbe, nämlich der breite und feste Quader in der Grundlage abendländischer, christlicher Zivilisation."

Sie ehren heute einen, der dies offensichtlich verstanden hat und darüber hinaus seine Juristentätigkeit daran ausgerichtet hat. Ich beglückwünsche die Vereinigung Demokratischer Juristen zu der Entscheidung, den Hans-Litten-Preis 1994 Helmut Kramer zu verleihen.

Anmerkung:

Dr. Dr. lngo Müller ist beim Justizsenatorin Bremen tätig und u. a. Verfasser des Buches „Furchtbare Juristen".