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Deutsche Richterakademie

Ein in der Geschichte der Deutschen Richterakademie beispielloser Vorfall hatte sich auf der Richtertagung „Deutsche Justizgeschichte nach 1945“ im August 2005 in Wustrau ereignet. Der Eklat wirft ein grelles Licht auf die sonst im Windschatten der öffentlichen Aufmerksamkeit stehende Fortbildung der Richter und Staatsanwälte.

Die Deutsche Richterakademie, mit den beiden Tagungsstätten in Trier und in Wustrau, bietet den Richtern und Staatsanwälten die Möglichkeit, ihr Fachwissen zu verbessern. Vor allem soll die Akademie ihnen ein Forum zur nicht gelenkten, offenen Auseinandersetzung über strittige Rechtsprobleme bieten. Informations- und Denkverbote darf es dort nicht geben. Aber ausgerechnet in dieser Bildungsinstitution, in der die Träger der Dritten Gewalt über die Durchsetzung der Werte des demokratischen Rechtsstaats im pluralen Diskurs vertieft nachdenken sollen, hat es jetzt ein solches Verbot gegeben. Unter Verletzung von gleich drei Grundrechten auf einmal hat die Akademieleitung für einen von den Tagungsteilnehmern gewünschten Vortrags- und Diskussionsabend ein Verbot erteilt.

Näheres ist dem anliegenden Artikel von Dr. Peter Weber, "Zensur an der Deutschen Richterakademie" zu entnehmen.

Im Anschluss der mit einem Hausverbot belegte Vortrag von Helmut Kramer, den Kramer am 11.08.2005 vor den in das Café Constanze in Wustrau umgezogenen Tagungsteilnehmern gehalten hat.