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Willi Geiger

Willi Geiger Biografie von Helmut Kramer in THT Bd. 7 2017

Dr. Helmut Kramer in Karlsruhe. Der Nazirichter Willi Geiger und sein unheilvolles Wirken in der jungen Bundesrepublik

Ein Bericht von Uwe Meier am 10.12. 2017 in www.braunschweig-spiegel.de

 

Prof. Dr. Willi Geiger

Karlsruhe Freitag, 8. Dezember 2017, 19 Uhr

Generallandesarchiv Karlsruhe

Hildapromenade 3, 76133 Karlsruhe

Veranstalter: Arbeitsgemeinschaft für  geschichtliche Landeskunde am  Oberrhein, Forum Justizgeschichte e.V., Kugelberg Verlag u.a.

 

Ein Jurist im NS-Staat und in der Bundesrepublik -

Willi Geiger, Richter am Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht

Referent: Dr. Helmut Kramer, Richter am OLG i.R.

Veranstalter: Arbeitsgemeinschaft für  geschichtliche Landeskunde am  Oberrhein, Forum Justizgeschichte e.V., Kugelberg Verlag u.a.

 Einladung hier herunterladen

Dr. jur. Willi Geiger, vor  1945 Staatsanwalt und Hilfsrichter am Sondergericht Bamberg (mehrere Todesurteile). Nach 1945 Senatspräsident am BGH, Richter am BVerfG, Präsident des 81. Deutschen Katholikentages und Träger des Komturkreuzes mit Stern des Ordens vom Heiligen Gregor dem Großen.

Der Fall Willi Geiger stellt alle anderen Fälle personeller  Kontinuität von NS-Schreibtischtätern  in den Schatten. Schon die NS-Belastung ist gravierend. Doch auch in seinem Wirken nach 1945 übertrifft Willi Geiger mit seinem großen Einfluss als Bundesrichter und als Richter am Bundesverfassungsgericht alles, was andere NS­ Täter in der Bundesrepublik an Unheil angerichtet haben. Und von den tausenden  ehemaliger  NS-Juristen hat es kein anderer so erfolgreich  wie Willi Geiger verstanden, seine Vergangenheit  nicht  nur vergessen zu machen, sondern sogar gelobt  und gefeiert zu werden.

Ein Beispiel: Das BVerfG legte in seinem Berufsverbote-Urteil vom 22. Mai 1975 allen Beamten eine bislang unbekannte Rechtspflicht  auf, nämlich eine "politische Treuepflicht". Diese fordere  von den Beamten mehr als eine nur formal korrekte Haltung  gegenüber  Staat und Verfassung. Vielmehr müsse er sich in dem Staat, dem er dienen soll, "zu Hause fühlen". Deshalb könnten nur solche Anwärter  ins Beamtenverhältnis berufen wer­ den, die auch die Gewähr dafür bieten, jederzeit  für die freiheitliche demokratische  Grundordnung einzutreten. Richter Dr. Kramer vertritt  und begründet an diesem Abend die Meinung, dass dieses Urteil in allen seinen wichtigen Passagen Geiger zuzuschreiben sei. Er habe damit einen klaren Verfassungsbruch begangen.

Laut der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) erfolgten  in Sachen "Radikalen-Erlass" zwischen 1,4 und 3,4 Millionen Regelanfragen der Verwaltungsbehörden über Verdächtige an den Verfassungsschutz. Es kam zu 11.000 Verfahren wegen Tätigkeitsverbots und  2.200 Disziplinarverfahren. Die Folge waren zwischen 1.100 und 1.250 Ablehnungen von Bewerbern sowie  265 Entlassungen aus dem öffentlichen Dienst von Lehrern, Postbeamten und anderen Beamten. Darüber hinaus wurde mehrmals qualifizierten Juristen die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft oder die Bestellung zum Notar verweigert. Mit den einzelnen Berufsverboten  geschah nicht  nur individuelles Unrecht. Vielmehr  wurde  auch verhängnisvoll in die gesellschaftliche Entwicklung eingegriffen. Oft wurde  gerade den fachlich besonders Qualifizierten der Weg zu einer Mitgestaltung in den pädagogischen und anderen Berufen versperrt.

Ausgangspunkt des Referates ist der Beitrag von Helmut Kramer in Band 7: Täter Helfer Trittbrettfahrer. NS-Belastete aus Nordbaden + Nordschwarzwald  (Gerstetten 2017, ISBN 978-3-945893-08-1, 19,99 € - www.ns-belastete.de )

Das Inhaltsverzeichnis von Band 7 sowie die Gesamtübersicht der Reihe können Sie hier herunterladen.

 

Das BVerfG muss ein klärendes Wort zur Geschichte Willi Geigers sprechen

Nach jahrelangem Schweigen haben sich die Ämter wie das Auswärtige Amt und andere hochrangige Institutionen ihrer NS-belasteten Vergangenheit gestellt.

 

Sogar der BGH hat, mit der Überlassung der Personalakten an den Rechtshistoriker Klaus-Detlev Godau-Schüttke für sein im Jahr 2005 erschienenes Buch »Der Bundesgerichtshof«, die Akten geöffnet.

 

Ebenso ist das Bundesministerium der Justiz mit der Einsetzung einer unabhängigen Historikerkommission an die Öffentlichkeit gegangen. Jetzt gibt das vom BMJV herausgegebene Buch »Die Akte Rosenburg« erfreulich rückhaltlos Auskunft über die personellen Kontinuitäten im Bundesjustizministerium.

 

Was die Personalien des BVerfG angeht, kann man zwar im Wesentlichen unverändert von der Feststellung ausgehen, dass das BVerfG gewissermaßen ein Gegenstück zu der Rekrutierung der meisten anderen Gerichte mit NS-belasteten Juristen darstellt. Die große Ausnahme – Willi Geiger – wiegt jedoch so schwer, dass das BVerfG nicht länger schweigen kann. Ein klärendes Wort aus Karlsruhe ist umso mehr geboten, als die Wirkungen des mit reaktionärem Ungeist kontaminierten Extremistenbeschlusses vom 20.05.1975 bis heute fortdauern. Die durch diese Entscheidung legitimierten Berufsverbote haben tief in die Lebensgeschichte noch heute lebender und damals junger Menschen eingegriffen. Mit dem Problem einer zumindest moralischen Rehabilitierung sind mehrere Landtage befasst.

 

Zwar ist das BVerfG theoretisch an seine eigenen Entscheidungen gebunden und kann sie nicht nachträglich formell aufheben. Das hindert die Richter des BVerfG aber nicht, sich im Rahmen einer wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit einer nach vielen Jahrzehnten fragwürdig gewordenen Grundsatzentscheidung kritisch auseinanderzusetzen.

 

Helmut Kramer

Täter Helfer Trittbrettfahrer

 

Die Buchreihe „Täter Helfer Trittbrettfahrer" will in zehn regional gestaffelten Bänden das Wissen über den Nationalsozialismus auf dem Gebiet des heuti-gen Baden-Württemberg neu hinterfragen. Mit biografischem Ansatz wollen 110 Autorinnen und Autoren die NS-Täterforschung im Land quellengestützt und faktenbasiert voranbringen. Sieben Bände mit jeweils ca. 20 Biografien sind bereits erschienen; die noch fehlenden Bücher sind in Vorbereitung. Der Herausgeber ist Dr. phil. Wolfgang Proske, Diplom-Sozialwissenschaftler und Lehrer für Geschichte am Abendgymnasium Ostwürttemberg.

  •  Band 1: Täter Helfer Trittbrettfahrer. NS-Belastete von der Ostalb, Gerstet-ten 2016 (2. Aufl.), 306 S., ISBN 978-3-945893-05-0, 19,99 €
  •  Band 2: Täter Helfer Trittbrettfahrer. NS-Belastete aus der Region Ulm/Neu-Ulm, Münster/Ulm 2013, 207 S., ISBN 978-3-86281-062-8, 17,80 €
  •  Band 3: Täter Helfer Trittbrettfahrer. NS-Belastete aus dem östlichen Würt-temberg, Gerstetten 2016 (2. Aufl.), 257 S., ISBN 978-3-945893-02-9, 19,99 €
  •  Band 4: Täter Helfer Trittbrettfahrer. NS-Belastete aus Oberschwaben, Gerstetten 2015 (4. Aufl.), 317 S., ISBN 978-3-945893-00-5, 19,99 €
  •  Band 5: Täter Helfer Trittbrettfahrer. NS-Belastete aus dem Bodenseeraum, Gerstetten 2016 (2. Aufl.), 334 S., ISBN 978-3-945893-04-3, 19,99 €
  •  Band 6: Täter Helfer Trittbrettfahrer. NS-Belastete aus Südbaden, Gerstetten 2017 (2. Aufl.), 422 S., ISBN 978-3-945893-06-7, 19,99 €
  •  Band 7: Täter Helfer Trittbrettfahrer. NS-Belastete aus Nordbaden + Nordschwarzwald, Gerstetten 2017, ISBN 978-3-945893-08-1, 19,99 €
  •  Band 8: Täter Helfer Trittbrettfahrer. NS-Belastete aus dem Norden des heuti-gen Baden-Württemberg, Gerstetten 2018, ISBN 978-3-945893-09-8
  •  Band 9: Täter Helfer Trittbrettfahrer. NS-Belastete aus dem Süden des heuti-gen Baden-Württemberg, Gerstetten 2018/19, ISBN 978-3-945893-10-4
  •  Band 10: Täter Helfer Trittbrettfahrer. NS-Belastete aus der Region Stuttgart, Gerstetten 2019/20, ISBN 978-3-945893-11-1

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Willi Geiger – Vom glühenden Antisemiten, Menschenrechtsverächter und Staatsanwalt am NS-Sondergericht an die Spitze der bundesdeutschen Justiz

 Willi Geiger
* 22.05.1909 in Neustadt / Weinstraße
+ 19.01.1994 in Karlsruhe
Jurist, Dr. jur., Staatsanwalt am Sondergericht Bamberg, Senatspräsident am BGH, Richter am BVerfG, Präsident des 81. Deutschen Katholikentages und Träger des Komturkreuzes mit Stern des Ordens vom Heiligen Gregor dem Großen

Der Fall Willi Geiger stellt alle anderen Fälle personeller Kontinuität von NS-Schreibtischtätern in den Schatten. Schon die NS-Belastung ist gravierend. Aber auch in seinem Wirken nach 1945 übertrifft Willi Geiger mit seinem großen Einfluss als Bundesrichter und als Richter am Bundesverfassungsgericht alles, was andere NS-Täter in der Bundesrepublik an Unheil angerichtet haben. Und von den tausenden ehemaliger NS-Juristen hat es kein anderer so erfolgreich wie Willi Geiger verstanden, seine Vergangenheit nicht nur vergessen zu machen, sondern sogar gelobt und gefeiert zu werden.

 


Ein vielseitiger Jurist – Willi Geiger (1909 - 1994)

Am 19. Januar 1994 verstarb in Karlsruhe im Alter von 84 Jahren Bundesverfassungsrichter a.D., Senatspräsident am Bundesgerichtshof a.D. Professor Dr. Willi Geiger. Geiger gehörte sowohl dem Bundesgerichtshof (ab 1950, als Senatspräsident ab 1951) als auch dem Bundesverfassungsgericht (10 Jahre lang in dieser Doppelfunktion) als "Mann der ersten Stunde"typo3/ an. Sowohl von der einzigartigen 26jährigen Amtsdauer (1951 - 1977)typo3/ als auch vom Einfluß her gehörte er zu den bedeutendsten Richtern des Bundesverfassungsgerichts. Man nannte ihn gern den „heimlichen Vorsitzenden“ des Zweiten Senats oder auch einfach den „starken Mann in Karlsruhe“.

Geiger wird von denen, die ihn kannten, als eindrucksvolle .... Der gesamte Text kann hier als PDF-Datei heruntergeladen werden

Vgl. Helmut Kramer, Ein vielseitiger Jurist. Willi Geiger (1909 – 1994), Kritische Justiz 1994, S. 232 ff; siehe auch http://www.kj.nomos.de/?id=2679

 


Der mißglückte Rufmord. Die Angriffe auf Professor Willi Geiger und ihre Hintergründe

 

Geigers Gegenangriff gegen seine publizistischen Widersacher, der an Deutlichkeit und Beschimpfung seiner Kritiker nichts fehlen ließ. Dies geschah in einem Artikel („Der mißglückte Rufmord. Die Angriffe auf Professor Willi Geiger und ihre Hintergründe“) in der in Würzburg erschienenen Deutschen Tagespost. (Vgl. Deutsche Tagespost v. 26.7.1966, S.2).

In der Hast, in der Geiger seine Attacke gegen seine Kritiker in der Süddeutschen Zeitung[1] und Frankfurter Rundschau[2] führte, sind ihm einige befremdliche Sätze unterlaufen, die man hoffentlich nicht wörtlich nehmen darf. Jedenfalls bezeichnete er die in seiner Doktorarbeit erscheinenden Worte vom „kulturverletzenden Einfluss der jüdischen Rasse auf dem Gebiet der Presse“ als „Tatsachenschilderung“. Dazu bekräftigte er die schon in seiner Dissertation anklingende „Austauschbarkeit“ der Begriffe „jüdisch“ und „liberalistisch“..

Weil er sich mit einer solchen Schimpfkanonade und Mentalität als Richter endgültig unmöglich gemacht hätte, ließ Geiger allerdings den Artikel von Erwin Stindl (Chefredakteur und einzige Redakteur an der Deutschen Tagespost) zeichnen. Was Willi Geiger in der Eile seines zu Papier gebrachten Wutausbruchs aber übersehen hatte, war die Unvorsichtigkeit, dass der angebliche Autor Stindl aus dem nur Willi Geiger ohne weiteres zugänglichen Manuskript der Doktorarbeit von 1941 zitieren konnte, womit Geiger sich unfreiwillig als wirklicher Autor geoutet hatte.

Der Artikel der Tagespost kann hier als PDF-Datei heruntergeladen werden.

[1]       SZ v. 18. Juli 1966 („Das abgründige in Professor Geiger. War der Kirchentagspräsident wirklich ein ‚so leidenschaftlicher Gegner des Nationalsozialismus‘?“) sowie in einer kürzeren Notiz SZ v. 16./17. Juli 1966.

<link typo3>[2]        FR v. 19. Juli 1966 („Ein neuer Skandal in der Residenz des Rechts“). – Weitere ebenso kritische Artikel erschienen in DER SPIEGEL 32/1966, v. 1.8.1966, S. 25 ff („Pflicht zur Wahrheit“) und im Vorwärts vom 27. Juli 1966 („Des Geigers braune Weste“). – Der SPIEGEL-Artikel erwähnte die Möglichkeit, die Wahl Willi Geigers wegen Täuschung anzufechten (nach § 105 BVerfGG kann das BVerfG auch den Bundespräsidenten ermächtigen, einen BVerfG-Richter zu entlassen, wenn er sich eines Verhaltens schuldig gemacht hat „daß sein Verbleiben im Amt ausgeschlossen ist“.