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Verfassungbeschwerde erfolgreich

Das Bundesverfassungsgericht hat

am 29. Juli 2004 einstimmig beschlossen:  

1. Der Beschluss des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 1. März 2000 – 1 Ss (B) 5/00 – und das Urteil des Amtsgerichts Braunschweig vom 13. Oktober 1999 – 2 OWi 701 Js 9841/99 – verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit gemäß Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes. Sie werden aufgehoben. Die Sache wird an das Amtsgericht Braunschweig zurückverwiesen.

Die weitergehende Verfassungsbeschwerde wird verworfen.

2. Das Land Niedersachsen hat dem Beschwerdeführer die notwendigen Auslagen zu erstatten.

Beschluss :

BVerfG, 1 BvR 737/00 vom 29.7.2004, Absatz-Nr. (1 - 24),