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Der Beschluss in der Presse

Braunschweiger Zeitung 07.08.04

Regionalnews 07.08.2004

Braunschweiger kippt Nazi-Gesetz

Bundesverfassungsgericht hebt Urteile wegen unerlaubter Rechtsberatung auf

BRAUNSCHWEIG. Großer Erfolg für den 74-jährigen Dr. Helmut Kramer, einst Richter am Oberlandesgericht Braunschweig. Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt, wie bereits kurz gemeldet, zwei frühere Urteile des Amtsgerichts und Oberlandesgerichts Braunschweig gegen ihn aufgehoben. Kramer war in Braunschweig wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz verurteilt worden, weil er mehrfach kostenlos Bürger beraten und vor Gericht vertreten hatte. Diese Urteile, so das Verfassungsgericht, verletzten den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit. Die Sache wird an das ...

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Braunschweiger Zeitung

RegionalnewsBraunschweig 07.08.2004

Kramer schreibt ein Stück Rechtsgeschichte

Ehemaliger Richter dringt in Karlsruhe mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen zwei Braunschweiger Urteile durch

Die deutsche Welt ist ein Stück gerechter geworden. Dank Dr. Helmut Kramer, der jetzt in Karlsruhe mit einer Verfassungsbeschwerde erfolgreich war. Die Beschwerde richtete sich gegen zwei Urteile des Amtsgerichts und des Oberlandesgerichts Braunschweig, in denen Kramer wegen unerlaubter Rechtsberatung zu Geldbußen verurteilt worden war. An diesem Oberlandesgericht war Kramer einst selbst Richter gewesen, das war die juristische Pikanterie. Andere hätten danach resigniert. Aber nicht Kramer, der von seiner Frau Barbara, einer Rechtsanwältin, unterstützt wurde. Der Erfolg in Karlsruhe veranlasst ...

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FAZ 05.08.04

05. August 2004

Karlsruhe schwächt Monopol der Anwälte

Der Gesetzgeber verbietet den Bürgern nicht, einander bei Autoreparaturen zu helfen, argumentierte der Kläger mit Erfolg. Das Verfassungsgericht hat jetzt das Rechtsberatungsmonopol der Anwälte gelockert.

http://www.faz.net/s/RubC8BA5576CDEE4A05AF8DFEC92E288D64/Doc~E736E86F46AFF4239B1C534B8B324CD04~ATpl~Ecommon~Scontent.html

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FAZ 05.08.04
05. August 2004
Kommentar:
Der Bannstrahl

Der richterliche Bannstrahl aus Karlsruhe gegen das Rechtsberatungsgesetz kommt gerade zur rechten Zeit: In wenigen Wochen will die Bundesjustizministerin einen Reformvorschlag präsentieren, der das Monopol der Anwaltschaft ein wenig weiter auflockern soll.

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Frankfurter Rundschau 06.08.04

Gesetz zu Rechtsberatung in Frage gestellt

Verfassungsgericht hebt Geldbuße für pensionierten Richter auf / Neuauslegung der Paragrafen gefordert

Karlsruhe · 5. August · Der in der Friedensbewegung engagierte frühere Oberlandesrichter Helmut Kramer hatte nach seiner Pensionierung einen Pazifisten vor Gericht als Wahlverteidiger vertreten. Das...

(Quelle: FR vom 06.08.2004)

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Frankfurter Rundschau 06.08.04

KOMMENTAR: RECHTSBERATUNG

Rat ohne Reue

Helmut Kramer hat es wissen wollen. Als er sich selbst anzeigte wegen notorischer Verletzung des Rechtsberatungsgesetzes, streifte er keineswegs das Gewand des reuigen Sünders über. Im Gegenteil: Der...

(Quelle: FR vom 06.08.2004)

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Die Welt 06.08.04

Karlsruhe rüttelt an Rechtsberatungsmonopol

... Artikel 2 Abs. 1 Grundgesetz) verletzt. Das Gesetz gegen unzulässige Rechtsberatung unterliege einem "Alterungsprozess", befand der Karlsruher Senat desweiteren. Mit ... Juden, die aus der Rechtsanwaltskammer ausgeschlossen wurden, an weiterer Rechtsberatung gehindert werden. Das Gesetz wurde nach dem Zweiten Weltkrieg aber im ... Braunschweig erließ daraufhin einen Bußgeldentscheid wegen unzulässiger Rechtsberatung. Gerichtliche Einsprüche dagegen blieben erfolglos. Denn Rechtsberatung ist in ...

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AP 05.08.04

Artikel im Netz

Donnerstag 5. August 2004, 14:01 Uhr

Verfassungsgericht hebt Geldbuße für kostenlose Rechtsberatung auf Karlsruher Richter fordern vorsichtigere Auslegung des Gesetzes von 1935

Karlsruhe (AP) Das Bundesverfassungsgericht hat die Geldbuße für einen pensionierten Richter aufgehoben, der wegen einer kostenlosen Rechtsberatung zur Zahlung von umgerechnet 300 Euro verurteilt worden war. In der am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung mahnt eine Kammer des Ersten Senats eine vorsichtigere Auslegung des alten deutschen Rechtsberatungsgesetzes an.

Das Gesetz gegen unzulässige Rechtsberatung, das aus dem Jahr 1935 stammt, unterliege einem «Alterungsprozess». Der Richter sei nicht an die Buchstaben, sondern an Sinn und Zweck eines Gesetzes gebunden. Die Bundesregierung arbeitet derzeit an einer Überarbeitung des Rechtsberatungsgesetzes. Mit dem aus der NS-Zeit stammenden Gesetz sollten Juden, die aus der Rechtsanwaltskammer ausgeschlossen ....

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