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Wichtiger Hinweis:

Der Matrose Walter Gröger hatte im Dezember 1943 in Oslo versucht, zu desertieren. Vor dem Kriegsgericht zog sich der Fall lange hin. Eine zunächst verhängte Strafe von acht Jahren Zuchthaus wurde von dem „Gerichtsherrn“ nicht akzeptiert. Als der Marineoberstabsrichter Filbinger in das Verfahren eintrat, hatte sich an den grundlegenden Fakten nichts geändert. Filbinger fügte sich aber der Forderung des „Gerichtsherrn“ und erwirkte die Todesstrafe. Unter der Leitung von Filbinger wurde der 22-jährige Gröger am 16. März 1945 von dem Exekutionskommando erschossen. Eine Benachrichtigung der Eltern hielt Filbinger nicht für nötig.

Dieser Fall war also vor Kriegsende und nicht in einem britischen Gefangenenlager, wie es fälschlicherweise in einigen Presseverlautbarungen verbreitet wurde.

Justizgeschichte-Aktuell hatte von Anbeginn auf die falschen Darstellungen

hingewiesen und in den eigenen Veröffentlichungen

den korrekten Vorgang publiziert

 15.04.07