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Artikel Peter Blechschmidt vom 09.08.2012 (SZ) – Kurzfassung

Peter Blechschmidt: Barmherzigkeit für Oberst Klein

Oberst Klein hat in jener Nacht in Kundus folgenschwere Fehler begangen. Er hat die Lage falsch eingeschätzt und Einsatzregeln verletzt. Aber sowohl der Generalbundesanwalt als auch der Wehrdisziplinaranwalt haben ihm bescheinigt, dass er dabei keine strafbare Schuld auf sich geladen habe. Im rechtlichen Sinne also hat Klein als unschuldig zu gelten. Ihn wegen Kundus von weiterer Beförderung auszuschließen, wäre eine unzulässige Nebenjustiz (...) Oberst Klein verdient ein wenig Barmherzigkeit.

(Süddeutsche Zeitung vom 09.08.2012)

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