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Die „Kriegsverräter“ werden rehabilitiert

Die „Kriegsverräter“ werden rehabilitiert

nicht rehabilitiert sind damit die Politiker, die diese Entscheidung 64 Jahre hinausgezögert haben

Das Wichtigste vorweg: Die Todesurteile der Wehrmachtsjustiz gegen die sog. Kriegsverräter sollen endlich aufgehoben werden. Wenn der Bundestag nach der in größter Eile am 2. Juli eingeschobenen ersten Lesung in der Sondersitzung am 26. August 2009 das Unrechtsaufhebungsgesetz von 1998 entsprechend ergänzt haben wird, wird dieses Kapitel endlich juristisch aufgearbeitet sein. Ganz zur Tagesordnung übergehen darf man trotzdem nicht. Im Zeichen des von Politikern oftmals beschworenen „Lernens aus der Vergangenheit“ muss auch die Frage, wie wir in den 64 Jahren nach Kriegsende mit dem Unrecht umgegangen sind, zum Gegenstand der Aufarbeitung gemacht werden. Und zu dieser Auseinandersetzung gehört der fast bis in die letzten Tage anhaltende Versuch, die Rehabilitierung der Ermordeten bis zum Sankt Nimmerleinstag aufzuschieben. Hier soll nur die Entwicklung der letzten sieben Jahre rekapituliert werden. Als im Jahre 2002 die Urteile gegen Deserteure und „Wehrdienstverweigerer“ pauschal aufgehoben wurden, scheiterte die Rehabilitierung der „Kriegsverräter“ (außer an der CDU und FDP) am Widerstand der SPD, obgleich die damalige Regierungskoalition von SPD und Grünen über die Mehrheit verfügte. Schon damals ging es allein um Parteitaktik. Nur deshalb gab es das damalige Schrödersche „Mit mir nicht!“.

Dass das Thema im 16. Deutschen Bundestag erneut auf die Tagesordnung gekommen ist, ist allein der Linksfraktion zu verdanken. Der im Oktober 2006 von der Linken eingebrachte Antrag hatte die allerbesten Aussichten. Denn er konnte sich auf die akribischen Forschungen von Wolfram Wette (Wolfram Wette / Detlef Vogel (Hg.), unter Mitarbeit von Ricarda Berthold und Helmut Kramer: Das letzte Tabu. NS-Militärjustiz und Kriegsverrat, Berlin 2007) mit Zwischenbericht von 2006 stützen. Schon in der ersten Lesung am 10. Mai 2007 traten aber nicht nur CDU/CSU und FDP, sondern auch der Berichterstatter der SPD Carl-Christian Dressel dem Rehabilitierungsanliegen unter Verunglimpfung eines Teils der „Kriegsverräter“ vehement entgegen. Das Protokoll der Bundestagsdebatte vom 10. Mai 2007 (16. Wahlperiode, Plenarprotokoll 16/97, S. 9971-9975) ist deshalb ein Dokument der Schande. Dann ließ man den lästigen Antrag erst einmal eineinhalb Jahre schmoren. Am 05. Mai 2008 fand im Rechtsausschuss eine Öffentliche Anhörung mit sieben Sachverständigen statt, ohne dass der Ausschuss jedoch alsbald einen Beschluss fasste. Offensichtlich wollten die Koalitionspartner den lästigen Antrag gewissermaßen verjähren erlassen. Bestärkt wurden sie durch das auffällige Schweigen der Medien. (Eine löbliche Ausnahme machten mehrere Rundfunksender, darunter Deutschlandfunk, Westdeutscher und Südwestdeutscher Rundfunk, der Bayrische Rundfunk – BR 2 – mit dem einstündigen Rundfunkfeature vom 11.12.2008 von Dörte Hinrichs und Hans Rubinich). Die Massenmedien beschäftigen sich meist mit solchen Initiativen der Linksfraktion, die wirklich oder angeblich nicht mehrheitsfähig und deshalb „utopisch“ sind. Je sinnvoller die Forderungen der Linken sind, umso weniger passen sie in die Vorgaben der Massenmedien.

Wenn dennoch erste Bewegung in die Sache kam, ist dies einer groben Fehlleistung des für die Sitzung des Rechtsausschusses am 05. Mai 2008 von der CDU/CSU gestellten Sachverständigen zu verdanken. Ihm konnte ich die handfeste Fälschung eines Todesurteils nachweisen, mit dessen Hilfe seine Auftraggeber belegen wollten, dass es wenigstens einen „Kriegsverräter“ gab, der nicht rehabilitierungswürdig gewesen sei (vgl. meinen Artikel in OSSIETZKY. Zweiwochenschrift für Politik / Kultur / Wirtschaft Nr. 23 v. 15.11.2008, S. 864 ff). Das wurde vom SPIEGEL (Nr. 5 v. 26.01.2009, Artikel „Der letzte Kampf“) aufgegriffen, der zuvor in der Ausgabe vom 28.04.2008 noch voll auf die Geschichtsfälschung des Professors Rolf-Dieter Müller hereingefallen war. Auch die taz berichtete am 28.1.2009. Nach einer von der Linksfraktion am 06. März 2009 veranstalteten Öffentlichen Anhörung wurden nach und nach auch andere Medien hellhörig, wozu sie die Informationen auf meiner Website und meinen Aufsatz in den Blättern für deutsche und internationale Politik, Heft 3/2009 auswerten konnten. In einer ersten Veröffentlichungswelle setzten sich nun fast sämtliche Tageszeitungen mehr oder minder ausführlich mit dem Thema auseinander. Dennoch zeigten sich nicht nur die Koalitionsfraktionen, sondern auch die SPD-Fraktion faktenresistent. Indem sich die Rehabilitierungsgegner an einen nationalistisch aufgeladenen Verratsbegriff klammerten, unterschieden sie nicht zwischen dem Verrat eines Terrorregimes und der Bekämpfung des Rechtsstaates. Mit der absurden These, mit der Aufhebung der Todesurteile würde man den für sie verantwortlichen Kriegsrichtern schwerwiegendes Unrecht antun, hielt der Berichterstatter der CDU/CSU-Fraktion Norbert Geis an der Legende von der im Kern, insbesondere in der Wehrmachtsjustiz, sauber gebliebenen Wehrmacht unwidersprochen fest. Der Berichterstatter der FDP, Oberst der Reserve Jörg van Essen, scheute zwar solche Peinlichkeiten, ersetzte aber Sachargumente durch eine der in der FDP beliebten Sprechblasen, indem er den Rehabilitierungsantrag schlicht für „brandgefährlich“ erklärte. Im Übrigen verwiesen die Rehabilitierungsgegner die Hinterbliebenen der „Kriegsverräter“ auf die Möglichkeit einer bei den Staatsanwaltschaften zu beantragenden Überprüfung des Einzelfalles. In meinem Schreiben an <link>Bundesjustizministerin Zypries vom 28.06.2009 (siehe: Aufforderung zur Einzelfalllösung von Amts wegen -<link>www.kramerwf.de/243.0.html ) habe ich dargelegt, dass diese Einzelfallregelung auch deshalb keine Abhilfe bringen kann, weil die allermeisten Angehörigen weder über das Urteil verfügen noch überhaupt wissen, auf welchen Paragraphen das Todesurteil gestützt worden ist. Die SPD unternahm den abenteuerlichen Versuch, den Antrag der Linksfraktion mit der Behauptung, die Kriegsverräterurteile seien unbemerkt schon im Jahr 2002 aufgehoben worden, für gegenstandslos zu erklären. Dazu hatte ich das Nötigste schon im <link>Rechtsausschuss am 5. Mai 2008 gesagt. Das wurde in einem Gutachten der Wissenschaftliche Dienste des Bundestages vom 8. Juli 2008 bestätigt. Angesichts der andauernden Weigerungshaltung der Koalitionsfraktionen war es notwendig, erneut gezielt Journalisten auf den Skandal anzusprechen, auch diesmal wieder mit Erfolg: vom 26. bis 28. Mai 2009 erschienen in allen großen deutschen Tageszeitungen Artikel mit heftiger Kritik an dem abweisenden Verhalten der Regierungskoalition. Deutschlandradio Kultur brachte am 26. Mai ein Interview mit mir. Doch verweigerte sich die SPD-Fraktion weiterhin dem Rehabilitierungsanliegen, obgleich die Linksfraktion ihren Antrag für den Fall zurückzuziehen versprach, dass die SPD einen eigenen Gesetzentwurf einbringt. Auch die vielen an Abgeordnete gerichteten Schreiben, mit denen viele Wissenschaftler auf meine Rundmails reagierten, machten die Fraktionsspitzen nicht nachdenklich.

Die Frontlinien zerbröckeln

Nun aber regte sich in deren Reihen das Gewissen. Initiiert durch die SPD-Abgeordneten Christine Lambrecht und Frank Schwabe wurde ein interfraktioneller Gruppenantrag (Bundestagsdrucksache 16/13405) erarbeitet, der schon in kurzer Zeit von 162 Abgeordneten, darunter 69 SPD-Abgeordnete, aber auch von einigen CDU/CSU- sowie FDP-Mitgliedern unterschrieben wurde. Endlich machte sich wieder das bemerkbar, was den Kern demokratischer Abgeordnetentätigkeit bilden sollte und was in der Fraktionshierarchie zu oft unterdrückt wird: das Gewissen und die in diesem Fall auf die einhellige historische Forschung gegründete Überzeugung. Obgleich der Koalitionsvertrag nur eigenständige Antrage der SPD-Fraktion verbietet, nicht aber quer durch die Fraktionen gehende Gruppenanträge (siehe das Gesetz über die Patientenverfügung), forderten Joachim Stünker und Carl-Christian Dressel alle SPD-Abgeordneten kategorisch auf, den Gruppenantrag nicht zu unterschreiben. Eine solche, nur noch parteitaktisch begründete Fraktionsdisziplin verhöhnt Art. 38 Grundgesetz und versucht, die Volksvertreter zum bloßem Stimmvieh zu machen.

Bis zuletzt also versuchte die SPD-Fraktionsspitze die Rehabilitierung zu verhindern. Dies tat auch der Abgeordnete Thomas Oppermann, indem er als parlamentarischer Geschäftsführer der SPD vereitelte, dass der Gruppenantrag noch vor der Sommerpause auf die Tagesordnung des Rechtsausschusses gesetzt wurde. Man wollte die Diskussion in den nächsten Bundestag nach den Bundestagswahlen verschieben.

Mit zwei Dingen hatte man allerdings nicht gerechnet. Zum einen damit, dass die Auflagen in dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Lissabon-Vertrag eine weitere Sondersitzung des Bundestages noch vor den Wahlen erfordern, zum anderen, dass erneut Druck aus den Medien kam, mit in der Zeit vom 30. Juni bis 02. Juli zahlreich erschienenen Presseartikeln. Dieselben Politiker, die das Rehabilitierungsbegehren nahezu drei Jahre hartnäckig vor sich hergeschoben hatten, um es bis zum Ende der Legislaturperiode auszusitzen, verhandelten über einen Ausweg nun innerhalb von 36 Stunden in einem hektischen Hin und Her. Auf ihrer Fraktionssitzung am 30. Juni vollzog die SPD eine Wende. Fraktionschef Peter Struck erklärte, mit der  Union sei keine Einigung möglich. So beschloss man, dass die SPD-Fraktion nun doch den Gruppenantrag geschlossen unterstützt. Auf diese Weise wollte man auch den Unmut des linken Flügels über den Rückzieher der Fraktionsführung bei der Reform des Wahlrechts besänftigen. Die „Gefahr“ des Gruppenantrages verfehlte ihre Wirkung bei der Union nicht. Plötzlich beschloss die CDU/CSU-Fraktion unter Kaltstellung des langjährigen Berichterstatters Norbert Geis einstimmig in einer Drehung um 180 Grad, man solle sich rasch mit der SPD über einen gemeinsamen Gesetzentwurf einigen. In diesem Zickzackkurs setzte sich in der SPD-Fraktion wieder ihre lähmende Furcht vor dem Zustandekommen einer rot-rot-grünen Mehrheit durch. Schon am 01. Juli wurde zwischen den Spitzen der beiden Koalitionsfraktionen ein Marschplan ausgearbeitet. Ein gemeinsamer Gesetzentwurf (BT-Drucksache 16/13654) wurde dem Gruppenantrag entgegengesetzt. Nach der ersten Lesung am 02. Juli im Bundestag und diesmal rascher Beratung im Rechtsausschuss wird in der Sondersitzung am 26. August 2009 im Bundestag abgestimmt, mit dem voraussehbaren Ergebnis einer Rehabilitierung der „Kriegsverräter“ mit überwältigender Stimmenmehrheit. Möglich war dies nur angesichts der „Gefahr“, dass die Rehabilitierung mit Hilfe des Gruppenantrages durchgesetzt würde, und dann mit den Stimmen nicht nur der Abgeordneten der Grünen, sondern auch der Linken. Und von der Linksfraktion möchte sich die SPD weiterhin um Lichtjahre distanzieren.

Wendehals-Taktik

Dieselben Abgeordneten, die die Kriegsverräter lange Zeit pauschal verunglimpft haben, erklären die Rehabilitierung plötzlich zu einer „richtigen und überfälligen Entscheidung“ (Carl-Christian Dressel, in: „Das Parlament“ Nr. 28 v. 06.07.2009). Den Meinungsumschwung in der Union führt der Abgeordnete Jürgen Gehb auf angeblich erst jetzt überraschend aufgetauchte „neue Erkenntnisse von Historikern“ zurück. Auf die in Form eines Zwischenberichts vorliegenden und im Jahre 2007 in Buchform veröffentlichten Recherchen von Wolfram Wette hatte jedoch bereits der Gesetzentwurf der Linksfraktion vom 26. Oktober 2006 Bezug genommen. Wolfram Wettes unter meiner Mitarbeit herausgegebenes Buch war schon Mitte 2007 in das Publikationsangebot der Bundeszentrale für politische Bildung aufgenommen worden. Die ganz „neuen Studien“ (Fraktionschef Volker Kauder), die „erst seit kurzem vorliegen“ (CDU-Abgeordnete Antje Blumenthal), haben bis zur Kenntnisnahme der Union eine ziemlich lange Leitung benötigt.

Geradezu abstoßend berührt das für die SPD-Fraktion hoffentlich nicht repräsentative Verhalten des Abgeordneten Thomas Oppermann. Er reklamiert für sich, sich seit Jahren für das Rehabilitierungsanliegen eingesetzt zu haben. Die SPD habe sich seit langem um die Aufhebung der Todesurteile bemüht. Nun habe sich auch die Union endlich bewegt. Überhaupt basiere die Initiative der Linkspartei zur Aufhebung der Urteile auf dem SPD-Vorschlag.

So unwürdig es angesichts der Opfer der Militärjustiz auch ist, über den zu ihrer Rehabilitierung führenden Einsatz zu streiten, ist hier doch eine deutliche Klarstellung angebracht. Als die Gefahr eines Erfolgs des interfraktionellen Gruppenantrags bestand, hat Oppermann sich nicht gescheut, in der Runde der Parlamentarischen Geschäftsführer gegen dessen Aufnahme in die Tagesordnung des Bundestages zu stimmen.

Ähnlich heftet Joachim Stünker sich und seiner SPD-Fraktion die Verdienstmedaille an die Brust mit der Beteuerung, die „Kriegsverräter“ am liebsten schon im Jahre 2002 rehabilitiert gesehen zu haben. Nur mangels einer Bundesratsmehrheit habe man darauf verzichtet. Auch das geht an den Tatsachen vorbei. Die Aufhebung von NS-Unrecht fällt unter die konkurrierende Gesetzgebung nach Art. 72 Abs. 2 Grundgesetz. Das Unrechtsbeseitigungsgesetz von 2002 war also nicht zustimmungspflichtig. Das Einigungsverfahren nach Art. 77 GG konnte sein Inkrafttreten nur verzögern, nicht verhindern. Auf das Wohlwollen der Union war die rot-grüne Koalition damals nicht angewiesen. Da hat die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries ein besseres Erinnerungsermögen bewiesen, als sie unter dem 25. April 2006 das Wehrmachtsjustizopfer Ludwig Baumann dahin beschied: „Ausdrücklich nicht aufgenommen wurden Straftatbestände, bei denen die Aufhebung des Urteils ohne Einzelfallprüfung nach wie vor nicht verantwortbar erschien. Hierzu gehörte vor allem Kriegsverrat (§§ 57, 59, 60 MStGB)“.

In der Bundestagssitzung vom 10. Mai 2007 wiederholte Carl-Christian Dressel diese Begründung und fügte hinzu: „An dieser Einschätzung wird festgehalten“.

Wessen Verdienst?

Es geht nicht darum, wem das Urheberrecht an der jetzt angekündigten Rehabilitierung zusteht. Wichtig ist aber die Frage, wer sich als aufrechter Demokrat verhalten und wer umgekehrt versucht hat, mit unredlicher Parteitaktik das öffentliche Ansehen des Bundestages noch weiter sinken zu lassen.

Dazu ist festzustellen: Das Verdienst in dieser Sache kommt in erster Linie einem Rechtshistoriker zu, sodann der Linksfraktion, die sich durch gewissenhafte, historischer Forschung hat überzeugen lassen. Es war Wolfram Wette, der in Ersatzvornahme für das entgegen seinem Auftrag in all den Jahrzehnten untätig gebliebene Militärgeschichtliche Forschungsamt in mühseliger Arbeit die Geschichte der „Kriegsverräter“ und ihrer Urteile untersucht hat. Und in der Linksfraktion war es insbesondere der junge Abgeordnete Jan Korte, der diese Forschungsergebnisse in eine politische Initiative umgesetzt hat. Vielleicht kein Zufall: Jan Korte ist vom Studium her nicht nur Politologe und Soziologe, sondern auch Schüler des nicht zuletzt wegen seiner Veröffentlichungen zur nationalsozialistischen Justiz renommierten Professors Joachim Perels in Hannover. Dank gebührt auch den vielen Bürgern, die die Rehabilitierung befürwortet haben, darunter Bischof Wolfgang Huber (EKD), Joachim Gauck („Gegen Vergessen – für Demokratie e.V.“) und Ludwig Baumann von der Bundesvereinigung Opfer des NS-Militärjustiz, als einer der letzten überlebenden Opfer der Wehrmachtsrichter. Appelliert an die Abgeordneten haben auch die Neue Richtervereinigung, die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristen und die Jungsozialisten.

Genannt werden müssen auch die trotz der Einschüchterungsversuche der Fraktionsspitze ihrem Gewissen folgenden Abgeordneten des linken Flügels der SPD, darunter Christine Lambrecht und Frank Schwabe (diese stellvertretend für viele andere), von den Grünen Wolfgang Wieland, der sich u. a. neben Christian Ströbele schon seit den achtziger Jahren für die Annullierung der Todesurteile der Wehrmachtsjustiz eingesetzt hat. Diese Namen sollte man sich merken, wenn es um die Frage geht, welchen Abgeordneten man noch Unabhängigkeit der Entscheidung zutrauen kann. Und einprägen muss man sich auch die Namen der allein aufs Taktieren zum Zwecke des Machtgewinns bedachten Parlamentarier, die nichts unversucht gelassen haben, das Rehabilitierungsanliegen fast bis zum Schluss des 16. Bundestages zu Fall zu bringen; Volksvertreter, die sogar noch jetzt eine vermeintlich erfolgreiche Wahlkampftaktik vor der Sachentscheidung rangieren lassen. Das geschieht nämlich, wenn sich zwar sonst alle Fraktionen an der Rehabilitierung beteiligen dürfen, nicht aber die Fraktion, die als konsequenteste Verfechterin der Rehabilitierung das alles initiiert und für den Fall einer Einigung angeboten hat, ihren eigenen Antrag zurückzustellen.

Und die Medien? Ist es nicht auch ihr Verdienst, für den nötigen Druck auf die Politiker gesorgt zu haben? Das trifft leider nur bedingt zu. Obgleich das unter meiner Mitarbeit herausgegebene Buch von Wolfram Wette seit 2007 allgemein bekannt war, haben sie mit der Ausnahme einiger kleiner linker Zeitschriften den Antrag der Linksfraktion jahrelang ignoriert. Selbst zu der Öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses am 05. Mai 2008 war kein einziger Journalist erschienen. Aufmerksam wurde man erst durch den durch mich aufgedeckten Skandal, dass der von der CDU/CSU bestellte Sachverständige Prof. Rolf-Dieter Müller eine handfeste Fälschung begangen hatte (vgl. meinen Aufsatz in der Zeitschrift Ossietzky Nr. 23 v. 15.11.2008, S. 864 ff und daraufhin DER SPIEGEL v. 26.01.2009). Unter Auswertung der Informationen auf meiner Website wurden nun auch weitere Medien hellhörig, so dass in der Zeit von März bis Anfang Juli 2009 die deutsche Presse in fast 200 Zeitungsartikeln berichtete und Koalitionspartnern endlich den nötigen Nachhilfeunterricht erteilte.

Fazit: In der modernen Demokratie bedarf es immer wieder außerparlamentarischer Initiativen, um die fortschreitende Erstarrung des parlamentarischen Prozesses zu durchbrechen. Insbesondere im Bereich geschichtspolitischer Entscheidungen des Bundestages zeigt sich die Notwendigkeit, die Politiker und die Medien mit kompetenter bürgerschaftlicher Öffentlichkeitsarbeit zu konfrontieren. Dann kann es sogar vorkommen, dass die Ergebnisse professioneller zeitgeschichtlicher Forschung von der Politik übernommen werden. Auch insoweit ist der Vorgang ein Lehrstück.

Vergangenheit, die nicht vergehen will

So sehr es auch auf das nun erreichte juristische Ergebnis ankommt, bleibt die Frage: Hätte mehr erreicht werden können? Sicher kann das den „Kriegsverrätern“ angetane Unrecht nicht aus der Welt geschafft werden. Daran ändert auch die Gesetzesbezeichnung „Unrechtsaufhebungsgesetz“ nichts. Aber die qualvoll lange, voll taktischer Hintergedanken betriebene Auseinandersetzung im Bundestag ist nicht das, was den Opfern der Militärjustiz seit 64 Jahren geschuldet ist. Wenn das Zweite Unrechtsaufhebungsänderungsgesetz in der Sondersitzung am 26. August 2009 verabschiedet werden wird, hat der Bundestag die Chance verpasst, in einem würdevollen Umgang mit der Vergangenheit, nämlich in aufrichtiger Einsicht das den Opfern der Wehrmachtsjustiz angetane Unrecht wenigstens moralisch wieder gut zumachen. Mit dieser Schande wird der 16. Deutsche Bundestag in Erinnerung bleiben.

Und kaum ist das Kapitel der Kriegsverräter abgeschlossen, regen sich erste Rufe nach der Wiedereinführung einer Sondergerichtsbarkeit für die Bundeswehr. Anlass ist der Unwille darüber, dass deutsche Staatsanwaltschaften pflichtgemäß prüfen müssen, ob es bei der Erschießung etwa eines 15jährigen afghanischen Jungen mit rechten Dingen zugegangen ist. Natürlich ist die Erledigung solcher Verfahren durch Staatsanwälte in Bundeswehruniform bequemer. Was in Vergessenheit geraten ist: Die Wehrmachtsjuristen verfolgten nicht nur unnachsichtig „Kriegsverräter“ und Deserteure. Ihre zweite wichtige Funktion bestand darin, gegen die Zivilbevölkerung der besetzten Länder begangene Verbrechen unverfolgt zu lassen.

Können die Akten sonst geschlossen werden? Was die Opfer angeht, vielleicht, auch wenn noch längst nicht alle Schicksale erforscht sind. In den Anfängen steht aber die Forschung über die Schreibtischtäter der Wehrmachtsjustiz, ihre das Unrecht trickreich legitimierende Arbeitsweise, ihre Mentalitäten, ihre Lebensläufe mit oftmals erstaunlichen Nachkriegskarrieren und die fast völlig ausgebliebene Strafverfolgung. Interessen dafür zeigen weder das Militärgeschichtliche Forschungsamt noch die allermeisten Historiker und Rechtshistoriker. Selbst die große Wanderausstellung zur Wehrmachtsjustiz mit ihrem umfangreichen lokalen Begleitprogramm lässt selten ein Bedürfnis dafür erkennen, dass auch über die „Zeit danach“ aufgeklärt wird.

Wolfenbüttel, 04.08.2009
Helmut Kramer