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Berührungsangst

Mit dem selbst verordneten Berührungsverbot bewirkt die SPD das Gegenteil dessen, was sie erreichen möchte, nämlich sich ihre Entscheidungen nicht von der Linken diktieren zu lassen: Indem sie sogar solche Vorschläge der Linken zurückweist, hinter denen ihre Abgeordneten in der Sache voll stehen, macht sie sich, vor der Öffentlichkeit sichtbar, erst recht von der Linken abhängig. Und der Vorwurf des einzig und allein von parteitaktischen Motiven veranlassten Handelns trifft dann beide Seiten, soweit er überhaupt immer passt.

Mit dem Hinweis, die Forderung nach einer Bereinigung von NS-Unrecht sei von der falschen Seite aus unredlichen Motiven gekommen, haben Politik und Justiz der Bundesrepublik schon einmal eine schwere Hypothek der Jahre 1933 bis 1945 fortbestehen lassen: In den fünfziger und sechziger Jahren deckte die DDR-Führung in propagandistischer Absicht die mangelnde strafrechtliche Verfolgung von NS-Tätern und deren Weiteramtieren in hohen Positionen der Bundesrepublik auf, insbesondere die personellen Kontinuitäten von „furchtbaren Juristen“, darunter übrigens besonders viele aus den Reihen der Wehrmachtjustiz. Anstatt das Problem in aller Gelassenheit nach den Geboten des Rechtsstaats zu lösen, wollte man sich vom Osten „nichts vorschreiben lassen“ und ging weiterhin nur unwillig an die Aufarbeitung. Schon im Jahre 1951 hatte die SPD-Abgeordnete Maria Meyer-Sevenich im niedersächsischen Landtag erklärt: „Entnazifizierung ist nichts anderes als ein Mittel zur Bolschewisierung des westdeutschen Raumes“. Aus Hunderten von Verfahrenseinstellungen der fünfziger und sechziger Jahre gegen NS-Juristen ein einziges Beispiel: Der Landgerichtsdirektor Dr. Kurt Bellmann hatte in Prag 110 Todesurteile gefällt. In der Einstellungsbegründung von 1961 wies die Staatsanwaltschaft Hannover die von der VVN und tschechischen Verfolgtenvereinigungen gestellten Anzeigen mit folgender Begründung zurück: „Es handelt sich offenbar um eine Schützenhilfe der VVN, gelenkt vom östlichen Weltkommunismus, in ihrem Kampf gegen die westlichen Demokratien. (...). Die Anzeigen gehen also auf die gleichen Quellen zurück und sind nichts anderes als Kampfmittel im Kampfe des östlichen Weltkommunismus gegen die westlichen Demokratien und müssen als solche gesehen, erkannt und gewertet werden“.