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Einzelfallregelung

Pauschalrehabilitierung der „Kriegsverräter“ bedeutet: Bereits mit einem Beschluss des Bundestages, wonach die aufgrund des § 57 Militärstrafgesetzbuch ergangenen Urteile aufgehoben sind, wären alle „Kriegsverräter“ rehabilitiert.

Einzelfallregelung bedeutet: Das einzelne Todesurteil ist nach wie vor in der Welt. Eine Feststellung, dass ein „Kriegsverräter“ zu Unrecht verurteilt worden ist, kann nur durch die Staatsanwaltschaft, und zwar auf Antrag des Verurteilten, getroffen werden. Wie würde das in der Praxis aussehen? Von wenigen Ausnahmen abgesehen darf die Staatsanwaltschaft nur auf Antrag des Verurteilten bzw. seiner Hinterbliebenen tätig werden. Ihnen ist die Aufgabe, die Rehabilitierung in die Wege zu leiten, zugeschoben. Die Hinterbliebenen müssten erst wissen, dass das Todesurteil auf § 57 MStGB (Kriegsverrat) gestützt worden ist. Weswegen der Verurteilte hingerichtet worden ist, wissen die meisten Hinterbliebenen aber nicht. Was dem Justizopfer widerfahren ist, steht vielen nur als dunkler Schatten vor Augen, oft hatte nicht einmal der Verurteilte selbst ein schriftliches Urteil erhalten. Ohne Nachweis, dass eine Verurteilung nach § 57 MStGB erfolgt ist, kann aber kein Staatsanwalt tätig werden. Und an welche Staatsanwaltschaft soll man sich wenden? Die (umständliche) Antwort findet sich zwar in dem Unrechtsaufhebungsgesetz von 1998. Jedenfalls werden die meisten Hinterbliebenen auf einen Rechtsanwalt angewiesen sein. Selbst wenn sie einen Rechtsanwalt finden, den sie bezahlen können, fehlt den meisten Anwälten aber jegliche Erfahrung im Bereich der juristischen Zeitgeschichte. Das gilt übrigens auch für viele Richter und Staatsanwälte. Wie untauglich die von den Gegnern einer pauschalen Rehabilitierung angebotene Einzelfallprüfung zur Beseitigung des Unrechts ist, wird schon dadurch belegt, dass bislang keine Staatsanwaltschaft tätig geworden ist, um Hinterbliebene der in der Untersuchung von Wolfram Wette genannten Opfer auf die Möglichkeit einer Rehabilitierung aufmerksam zu machen. Angesichts der geschilderten Schwierigkeiten hatten die Hinterbliebenen resigniert.

Tatsächlich ist, soweit bekannt, bislang nur ein einziges auf den Tatbestand des Kriegsverrats gestütztes Urteil aufgehoben worden: Das Todesurteil gegen Harro Schulze-Boysen. Hartmut Schulze-Boysen, der Bruder des hingerichteten Widerstandskämpfers hat allerdings mehr als vier Monate warten müssen, bis die Staatsanwaltschaft Berlin seinem Antrag auf Aufhebung des Urteils des Reichskriegsgerichts vom 19. Dezember 1942 stattgegeben hat.

Im übrigen hat ein Ausspruch durch den Deutschen Bundestag (Nichtigkeitserklärung aller auf Grund des Unrechtsgesetzes § 47 MilStrGB ergangenen Urteile) eine ganz andere öffentliche Rehabilitierungswirkung als die Verweisung auf einen bürokratischen Behördengang.